- die Zuverlässigkeit, Fach- und Sachkunde des gesamten Betriebspersonals,
- die betriebliche Organisation, personelle und technische Ausstattung,
- die Dokumentation der abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten des Betriebs,
- den betrieblichen Versicherungsschutz,
- das Vorliegen aller erforderlichen behördlichen Entscheidungen einschließlich Genehmigungen, Erlaubnisse, Zulassungen sowie der Erfüllung damit verbundener Auflagen oder Nebenbestimmungen.
- die Beauftragung Dritter.