Zertifizierung
Ein Entsorgungsbetrieb kann das Zertifikat des »Entsorgungsfachbetriebs« entweder über eine technische Überwachungsorganisation mit einem Einzelüberwachungsvertrag (nach zusätzlich erforderlicher, kostenpflichtiger Zustimmung einer Anerkennungsbehörde) erlangen oder über die Mitgliedschaft in einer anerkannten Entsorgergemeinschaft. Die Entsorgergemeinschaft darf aufgrund ihrer behördlichen Anerkennung nach entsprechender Begutachtung selbständig Zertifikate verleihen. Für beide Wege gilt, dass jeweils die von der Entsorgungsfachbetriebeverordnung vorgegebenen Mindestanforderungen Grundlage des Prüfverfahrens sind.
Die Entsorgergemeinschaft bietet gegenüber dem Einzelüberwachungsvertrag den Betrieben weitere zahlreiche Vorteile.
Seit dem 03. Januar 2011 steht allen EdDE-Mitgliedern ein komfortables vereinseigenes Zertifizierungsportal zur Verfügung, welches den Zertifizierungsprozess zum Entsorgungsfachbetrieb begleitet und höchste Ansprüche an Transparenz und Nachvollziehbarkeit erfüllt.
Entsorgungsfachbetrieb der EdDE wird man über folgende Vorgehensweise:
Ablauf vom Eintritt in die EdDE e.V. bis zur Erteilung des Entsorgungsfachbetriebezertifikats
Der Betrieb stellt einen Antrag auf Mitgliedschaft
Der EdDE-Vorstand entscheidet über die Aufnahme des Betriebs in die EdDE e.V.
Die EdDE-Geschäftsstelle sendet einen Bescheid über die Mitgliedschaft des Betriebs und Erhebungsbögen, ein Formblatt zur Benehmensregelung und Verfahrenserläuterungen zum Überwachungsverfahren
Der Betrieb erfüllt die Vorgaben von EfbV und EdDE und dokumentiert die betriebsspezifische Umsetzung
Der Betrieb sendet den ausgefüllten Erhebungsbogen und das Formblatt zur Benehmensregelung mit dem Wunsch zur Begutachtung an die EdDE Geschäftsstelle
Die EdDE-Geschäftsstelle veranlasst:
1. Zusendung der aktuellen Sachverständigenliste mit unabhängigen Sachverständigen anerkannter
Sachverständigenorganisationen der EdDE an den Betrieb. (Freie Auswahl des Betriebs aus der
Sachverständigenliste, Mitteilung des gewählten Sachverständigen nach Terminvereinbarung und
Vertragsschluss an die EdDE)
2. Information der für den Betrieb zuständigen Aufsichts-, Genehmigungs- und Landesbehörde zum
Zertifizierungswunsch des Betriebs (Benehmensregelung)
3. Abschluss der EdDE-Überwachungsvereinbarung mit dem Betrieb
Begutachtung des Betriebs durch die unabhängigen, externen Sachverständigen und Einreichung des Berichts durch den Sachverständigen an die EdDE-Geschäftsstelle.
Die EdDE-Geschäftsstelle legt den in namentlichen Betriebsdaten anonymisierten Begutachtungsbericht des Sachverständigen dem Überwachungsausschuss vor
Der EdDE-Überwachungsausschuss erteilt bei einem positiven Entscheid das Überwachungszertifikat und -zeichen

