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EdDE treibt die Digitalisierung voran: Neuer Arbeitsausschuss gestartet

Die digitale Transformation ist der Schlüssel zu mehr Effizienz und Nachhaltigkeit in der Kreislaufwirtschaft. Deshalb hat EdDE am 16. Juli 2026 offiziell den Arbeitsausschuss „Digitalisierung in der Entsorgungswirtschaft“ gegründet.

In der Gründungssitzung wurden die übergeordneten Ziele definiert und ein strategischer Fahrplan für die kommenden Monate entworfen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Einführung und den Anwendungsmöglichkeiten Künstlicher Intelligenz in den Unternehmen der Branche einschließlich der dazu erforderlichen technisch-organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen.

Mit der Gründung dieses Arbeitsausschusses setzt die EdDE ein klares Zeichen für die Modernisierung der Entsorgungswirtschaft und schafft erneut eine Plattform für die gemeinsame Innovation durch den direkten Wissensaustausch von kommunalen und privatwirtschaftlichen Unternehmen, Verbänden und Wissenschaft. Pressemitteilung

 

EdDE-Studie: Einheitliche Standards für THG-Bilanzierung in der Kreislaufwirtschaft 


Die EdDE hat auf Empfehlung ihres Arbeitsausschusses "Klima- und Ressourcenschutz" eine neue Studie zur Vereinheitlichung der Treibhausgasbilanzierung in der Entsorgungs- und Kreislaufwirtschaft in Auftrag gegeben.

Die Studie untersucht, wo Problemstellungen bei den in Betrieben recht unterschiedlich gehandhabten Treibhausgasbilanzierungen liegen. Die bislang unterschiedlichen Vorgehensweisen bei der THG-Berechnung führen zu unterschiedlichen Ergebnissen, was die Glaubwürdigkeit der Ergebnisse und ihrer Interpretationen beispielsweise zur Nachhaltigkeitsberichtserstattung nicht verbessert.

Anhand von THG-Bilanzierungen an Fallbeispielen von einem Stoffstrom (Kunststoff) und zwei Abfallbehandlungsverfahren (Biologische Abfallbehandlung und Thermische Abfallbehandlung) werden in der Studie praxisgerechte Leitlinien und Handlungsempfehlungen zur Vereinheitlichung der Vorgehensweisen bei der Treibhausgasbilanzierung erarbeitet. Die erarbeitete Methodik zur Treibhausgasbilanzierung soll im Anschluss auch auf andere Stoffströme und Verfahren übertragbar sein.

Desweiteren wird untersucht, inwieweit ein erweiterter Scope 3 bzw. neuer Scope 4 zu definieren ist, um auch treibhausgasmindernde Tatbestände durch die Tätigkeiten unserer Branche (bspw. durch Verwendung alternativer Antriebe bei Sammlung und Beförderung, Bereitstellung von Recyclingrohstoffen anstelle der treibhausgasintensiveren Gewinnung von Primärrohstoffen, die Lieferung von Energie aus der Verbrennung von Abfällen, Düngerersatz durch Kompostbereitstellung u.a.m.) angemessen darstellen und zum Beispiel in der Nachhaltigkeitsberichterstattung glaubwürdig berücksichtigen zu können.

Das Projekt wurde im September 2025 begonnen mit einer Laufzeit bis Ende 2026.

 

 

Handlungsbedarf bei batteriebezogenen Abfällen zum 09.12.2026 


Die EU-Kommission hat für batteriebezogene Abfälle die Erweiterung bzw. Änderung des EU-Abfallverzeichnisses zum 09.12.2026 beschlossen.  Der EU-Beschluss berücksichtigt u.a. Erfahrungen mit den neueren Batterietypen, bspw. Brände von Fahrzeugen und Anlagen, verursacht durch Li-Ionen Batterien im Abfall. Es werden neue Abfallschlüsselnummern (ASN) eingeführt, bisherige Abfallbezeichnungen geändert, neue Gefährlichkeitseinstufungen vorgenommen, aber auch   bestehende ASN gestrichen. Die nationale Umsetzung in die Abfallverzeichnisverordnung (AVV) ist in Vorbereitung. 

Alle Abfallwirtschaftsbeteiligte, die mit batteriebezogenen Abfällen umgehen, bspw. Abfallerzeuger, Sammler und Beförderer, Betreiber von Entsorgungsanlagen oder Zwischenlägern sowie Entsorgungsfachbetriebe, können von den Änderungen betroffen sein. Ein auf der Website der Sonderabfallgesellschaft Berlin-Brandenburg (SBB) verfügbares aktuelles Merkblatt zeigt detailliert die Änderungen und den Handlungsbedarf auf und bietet Umsteigerkataloge zur Vorbereitung auf die Änderungen zum Download an. 

Die Änderungen können sowohl die Beförderungserlaubnisse von Transporteuren (bei Beschränkungen auf bestimmte ASN), die Anlagengenehmigungen, Nachweisverfahren wie auch die Entsorgungsfachbetriebezertifizierung betreffen. 

Deshalb sollten Unternehmen, die mit batteriebezogenen Abfällen umgehen, rechtzeitig prüfen, ob es Handlungsbedarf gibt und ggf. erforderliche Änderungen, z.B. bei der Anlagengenehmigung, einleiten. Alle EdDE-Mitglieder wurden bereits vor einigen Wochen über die anstehenden Änderungen informiert und können sich bei Fragen gerne an die EdDE-Geschäftsstelle wenden.