Ratgeber
Rechtsgrundlagen
Die Rechtsgrundlage für die Entsorgungsfachbetriebezertifizierung und die behördliche Anerkennung der EdDE bilden die §§ 56 und 57 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) in Verbindung mit der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV). Die EfbV legt grundlegende Anforderungen an Entsorgungsfachbetriebe fest, wie beispielsweise:
- Zuverlässigkeit und Fach- und Sachkunde des Personals
- Betriebliche Organisation und technische Ausstattung
- Betriebstagebuch und Versicherungsschutz
- Vorliegen erforderlicher Genehmigungen und Erfüllung behördlicher Anforderungen
Das EdDE-Überwachungszertifikat und -zeichen zum Entsorgungsfachbetrieb attestieren, dass das Unternehmen die Anforderungen der EfbV und der EdDE erfüllt. Die EdDE darf ihren Mitgliedsunternehmen aufgrund ihrer bundesweit behördlichen Anerkennung nach positivem Ergebnis einer Vor-Ort Begutachtung durch Sachverständige und positivem Entscheid des Überwachungsausschusses ihr Überwachungszertifikat und Überwachungszeichen zum Entsorgungsfachbetrieb verleihen.
Kunden können dem Zertifikat entnehmen, welche Betriebsstätten und abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten zertifiziert sind. Die Zertifizierung bietet auch gesetzliche Erleichterungen und Privilegierungen, wie z.B. die Ausnahme von der Erlaubnispflicht beim Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln von gefährlichen Abfällen (§54 (3) KrWG) oder die Privilegierungen im Nachweisverfahren (§ 7 NachweisV) oder den Verzicht auf Fremdkontrollen bei Vorbehandlungsanlagen (§11 (3) GewAbfV) und anderes mehr.
